Sozialleistungen Kalsdorf

Zuschuss Zeckenimpfung

Mit Hauptwohnsitz gemeldete Kalsdorfer Bürgerinnen und Bürger erhalten im Zeitraum von 01.02. bis 30.06. einen Kostenzuschuss zum Zeckenschutzimpfstoff von max. € 15,- pro Person. Gegen Vorlage des Impfpasses, der Impfstoffrechnung sowie eines ausgefüllten Auszahlungsantrages der Gemeinde wird dieser Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen.

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KOSTENZUSCHUSS GRIPPEIMPFSTOFF

Der Gemeinderat hat beschlossen, für Kalsdorfer Bürgerinnen und Bürger, sowie für Bedienstete der Marktgemeinde Kalsdorf bei Graz im Zeitraum von 01.10.2023 bis einschließlich 29.02.2024 einen Kostenzuschuss zur Grippeimpfung von maximal € 25,– pro Peron zu gewähren;

Dies gegen Vorlage der Rechnung des Selbstbehaltes vom Arzt oder der Impfstoffrechnung, sowie des Impfpasses, dem Nachweis des Hauptwohnsitzes bzw. des aufrechten Dienstverhältnisses zur Marktgemeinde Kalsdorf und einen ausgefüllten Auszahlungsantrag.

Auszahlungsantrag 

KOSTENZUSCHUSS PNEUMOKOKKEN IMPFUNG

Ab 01.01.2024 gewährt die Marktgemeinde Kalsdorf einen Zuschuss in Höhe von € 40,- (pro Person) zur Pneumokokken Impfung bis einschließlich 31.12.2024.

Voraussetzungen:
Hauptwohnsitz in Kalsdorf;
Gesunde Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr;
Personen unter 60 Jahren mit erhöhtem Risiko benötigen eine schriftliche, ärztliche Bestätigung;
Rechnung des Impfstoffes;
Impfpass mit Eintrag der Impfung;
Auszahlungsantrag der Gemeinde (ausgefüllt und unterzeichnet)

Auszahlungsantrag 

KOSTENZUSCHUSS HERPES ZOSTER IMPFUNG

Ab 01.01.2024 gewährt die Marktgemeinde Kalsdorf einen Zuschuss in Höhe von einmalig € 50,- (pro Person) zur Herpes Zoster Impfung bis einschließlich 31.12.2024. Sozial Card Besitzer bekommen einen Zuschuss in Höhe von einmalig € 100,-

Voraussetzungen:
Hauptwohnsitz in Kalsdorf;
Personen ab dem 50. Lebensjahr und Personen ab dem 18. Lebensjahr mit erhöhtem Risiko
Schriftliche, ärztliche Bestätigung;
Rechnung des Impfstoffes;
Impfpass mit Eintrag der Impfung;
Auszahlungsantrag der Gemeinde (ausgefüllt und unterzeichnet)

Auszahlungsantrag 

KOSTENZUSCHUSS HPV IMPFUNG

Ab 01.01.2024 gewährt die Marktgemeinde Kalsdorf einen Zuschuss in Höhe von einmalig € 50,- (pro Person) zur HPV Impfung bis einschließlich 31.12.2024. (Gratis Impfalter zwischen dem 9. und 21. Lebensjahr!)

Voraussetzungen:
Hauptwohnsitz in Kalsdorf;
Schriftliche, ärztliche Bestätigung mit Begründung warum nicht im gratis Impfalter geimpft wurde;
Rechnung des Impfstoffes;
Impfpass mit Eintrag der Impfung;
Auszahlungsantrag der Gemeinde (ausgefüllt und unterzeichnet)

Auszahlungsantrag 

Mobilitätszuschuss

Der Mobilitätszuschuss wurde vom Gemeinderat der Marktgemeinde Kalsdorf bei Graz einstimmig in seiner Sitzung vom 15.12.2022 auch für das Jahr 2024 wie folgt beschlossen:

Jahreskarten (personalisiert), Halbjahreskarten (personalisiert), das Top-Ticket, das personalisierte Klimaticket Österreich und das personalisierte Klimaticket Steiermark werden in einer Höhe von 33 % des Ticketpreises, maximal jedoch bis zu einem Betrag von € 250,00 pro Person und pro Jahr gefördert. Die Förderung der Monatskarten beträgt € 15,00.

Für die Förderung müssen Sie den Auszahlungsantrag ausfüllen und mit einer Kopie der Rechnung und des Tickets im Gemeindeamt abgeben.

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Verbundleihtickets

Sie haben die Möglichkeit, einfach und kostengünstig ein Klimaticket Steiermark tageweise im Gemeindeamt auszuborgen. So funktionierts: Sie reservieren telefonisch unter 03135/52551-20 ein Ticket und holen es an Ihrem Wunschtag während des Parteienverkehrs für nur 1 Euro (!) am Tag ab. Die Karten können dann nach Gebrauch in den Postkasten der Gemeinde eingeworfen oder persönlich vorbeigebracht werden.

Nähere Informationen erhalten Sie im Bürgerservice der Gemeinde.

STaxi-Card

Die Gemeinde Kalsdorf bietet den Pensionistinnen und Pensionisten sowie Personen mit besonderen Bedürfnissen die Möglichkeit von vergünstigten Taxifahrten an. Weitere Informationen erhalten Sie auf dem unten stehenden Informationsblatt oder bei Frau Weichhart im Gemeindeamt unter 03135/52551-16.

Informationsblatt STaxi

Sozialcard

Einkommensschwache Kalsdorfer Haushalte haben die Möglichkeit, die Kalsdorfer Sozialcard zu beantragen. Die Besitzer der Sozialcard erhalten Zuschüsse bei Kalsdorfer Sportvereinen, Gemeindeveranstaltungen sowie im Hallenbad und Vieles mehr.

Richtlinien Sozialcard

Antrag Sozialcard

Milchgebisspass

Die Zahngesundheit Ihres Kindes liegt uns am Herzen! Aus diesem Grund hat die Marktgemeinde Kalsdorf den Milchgebisspass eingeführt. Dieser Pass ist wie ein Mutter-Kind-Pass aufgebaut. Es müssen 4 Untersuchungen in einem bestimmten Zeitraum von einem Zahnarzt Ihrer Wahl durchgeführt werden. Werden diese eingehalten bekommen Sie von der Gemeinde, nach Vorlage des vollständig ausgefüllten Milchgebisspasses, einen Zuschuss in Höhe von € 100.

Die Milchgebisspässe werden jährlich Mitte des Jahres automatisch an die im Vorjahr geborenen Kinder ausgesendet.

Babyrucksack

Die Marktgemeinde heißt alle kleinen, neuen Bürgerinnen und Bürger herzlich Willkommen! Daher erhalten die frischgebackenen Eltern bei Geburt Ihres Kindes als Geschenk einen Babyrucksack, gefüllt mit Gutscheinen von der Apotheke und kleinen Aufmerksamkeiten. Kommen Sie mit der Geburtsurkunde Ihres Kindes ins Gemeindeamt und holen Sie sich Ihren Babyrucksack ab.

Stoffwindelförderung

Wickeln ohne Müll? Die Verwendung von Mehrwegwindeln ist ein wichtiger Beitrag zur Abfallvermeidung. Deshalb fördert die Gemeinde Kalsdorf den Kauf von Stoffwindeln in Höhe von einmalig € 50,- ("Starterpaket") und € 25,- ("Erweiterungspaket").

ES GIBT ZWEI UNTERSCHIEDLICHE MÖGLICHKEITEN:

Stoffwindelförderung ohne Gutschein AWV und WIWA:

Damit Eltern die Möglichkeit haben die Stoffwindeln bei einem Unternehmen ihrer Wahl zu kaufen (also nicht gekoppelt an Gutschein AWV und Verein WIWA).

Es muss hierfür folgendes im Gemeindeamt vorgelegt werden:

  • der Hauptwohnsitz in Kalsdorf sein
  • der Auszahlungsantrag der Gemeinde ausgefüllt und unterzeichnet
  • die Rechnung der Stoffwindel und
  • der Mutter-Kind-Pass oder die Geburtsurkunde

Die Fördersumme in Höhe von max. € 50,-- (Starterpaket) / € 25,-- (weiterführendes Paket) wird dann auf das Konto der ansuchenden Person überwiesen.

Windelgutschein vom AWV gekoppelt mit Verein WIWA

Die Windelgutscheine vom Abfallwirtschaftsverband haben wir bei uns aufliegen.

AWV und Fachhandel fördert einerseits das Starterpaket und das weiterführende Paket.

Wir als Gemeinde haben uns mit GR-Sitzung vom 5.11.2020 dazu entschlossen, die Nutzung der Stoffwindeln ebenfalls zu fördern und zwar das Starterpaket (€ 250,--) mit € 50,-- und das weiterführende Paket (€ 125,--) mit € 25,--.

Dieser besagte Windelgutschein ist jedoch mit dem Verein „WIWA“ gekoppelt bei dem eine Liste von Fachhändler angeführt sind, wo man die Gutscheine einlösen kann.

Härtefonds und Energiehärtefonds

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Pensionisten der Marktgemeinde Kalsdorf bei Graz hat einen Härtefonds und einen Energiehärtefonds. Wenn eine Kalsdorfer Bürgerin oder ein Kalsdorfer Bürger in eine Notlage geraten ist, kann hier individuell entschieden werden in welcher Form geholfen werden kann – diese geleistete Unterstützung wird dann aus dem Härtefonds genommen.

Natürlich muss ein offizielles Ansuchen bei uns vorliegen bzw. sämtliche Unterlagen vorgelegt werden.

Heizkostenzuschuss

In erster Linie geht es hier um den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark – der jährlich immer wieder neu beschlossen wird. Im Jahr 2023/2024 ist er von 1 Oktober 2023 bis 29. Februar 2024 zu beantragen. Jeder Anspruchsberechtigte (siehe Richtlinien) kann diesen Heizkostenzuschuss über die Gemeinde beim Land Steiermark beantragen und erhält € 340,-- als Zuschuss.

Die Marktgemeinde Kalsdorf bei Graz gewährt dann – ebenfalls jährlich neu beschlossen – jeden der die Kriterien vom Land Steiermark erfüllt, zusätzlich einen gemeindeinternen Heizkostenzuschuss in Höhe von € 200,--.

Social Points

Bei dieser Aktion geht es darum, Personen die immer wieder um finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde ansuchen, für freiwillige Dienste an der Allgemeinheit (z.B. Müll sammeln) eine Vergütung in Form von „Social Points“ zuzuerkennen.

1 Stunde Leistung wird mit einem Social Point zu einem Gegenwert in Höhe von € 5,00 abgegolten. Bei 2 Social Points kann somit ein Kalsdorf Gutschein im Wert von € 10,00 eingetauscht werden.

Die Gemeinde hafte nicht für allfällige Schäden und Nachteile, die durch Teilnahem an der Aktion „Social Points“ entstehen und sind die teilnehmenden Personen nachweislich darauf hinzuweisen.

Österr. Rotes Kreuz – Landesverband Steiermark – Pflege und Betreuung und
Volkshilfe Steiermark – Sozialzentrum Graz-Umgebung – Pflege und Betreuung

Jede Person die in Kalsdorf ihren Hauptwohnsitz hat und eine dieser beiden Einrichtungen in Anspruch nimmt, für:

  • Hauskrankenpflege
  • Pflegeassistenz
  • Heimhilfe oder
  • Dipl. Gesundheits- und Krankenpflege

Zahlt von vornherein einen geringeren Betrag als es normalerweise kostet.

Grund dafür ist, dass die Marktgemeinde Kalsdorf mit diesen beiden Trägern eine Vereinbarung hat, wo der anteilige Kostenbeitrag pro Einsatzstunde festgehalten und auch an die Träger einmal jährlich bezahlt wird.

Richtlinien für die Auszahlung des Zuschusses der Gemeinde Kalsdorf zu Kinder/Jugendferienaktionen.

Der Zuschuss in Höhe von € 9,60 pro Kind und Tag wird Eltern gewährt

  • für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bei Mutter- bzw. Vater-Kind-Turnussen
  • für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
  • für die Teilnahme an einer Kinder/Jugendferienaktion, deren Dauer mindestens 5 Tage beträgt, die von VeranstalterInnen wie beispielsweise Jugendorganisationen und gemeinnützige Vereine, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind, durchgeführt werden (Anbindung an Liste Land Steiermark)
  • für Kinder/Jugendferienaktion für maximal 3 Wochen bzw. 21 Tage pro Kind und Kalenderjahr

Außerdem muss

  • der antragstellende Elternteil mit dem Kind einen gemeinsamen Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Kalsdorf bei Graz haben.
  • der Antrag für den Zuschuss zur Kinder/Jugenderholungsaktion bis spätestens 30.09. des laufenden Kalenderjahres bei der Marktgemeinde Kalsdorf bei Graz, gestellt werden.

Die Auszahlung des Zuschusses der Marktgemeinde Kalsdorf bei Graz erfolgt nach der Durchführung der Kinder/Jugendferienaktion direkt an den/die VeranstalterIn und vermindert den Teilnahmebetrag der Eltern/Erziehungsberechtigten an den/die VeranstalterIn.

Das heißt, es wird kein Zuschuss direkt an Eltern oder Erziehungsberechtigte ausbezahlt!!!

Die derzeit geltenden Richtlinien für den Zuschuss zur Jugenderholungsaktion wird um das Angebot der GU6-Gemeinden ausgeweitet, sofern das entsprechende Angebot in Kalsdorf nicht existiert (Reiten, Ballett, etc.).